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Vertragsrecht

„Während einer guten Geschäftsbeziehung bleiben Verträge in der Schublade“

Ein schriftlicher, guter Vertrag gibt Sicherheit, Antworten auf Fragen und hilft dem Mandanten, seine Ansprüche, sowie Rechte und Pflichten im Zweifel beweisen zu können.

Das gilt im privaten und auch im gewerblichen Bereich gleichermaßen.

Unsere Mandanten können auf ein großes Fachwissen im Bereich der Vertragsgestaltung in deutscher und englischer Sprache zurückgreifen.

Unsere Leistungsangebote:

Wir stehen Ihnen grundsätzlich für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Thema „Vertragsgestaltung & Vertragsmanagement“ zu Verfügung, z. B.:

 

  • eine Vertragserstellung, -änderung, -kündigung in deutscher und englischer Sprache.
  • eine Vertragsprüfung, -beratung.
  • übersetzen von Erklärungen und Verträgen in die englische oder deutsche Sprache.

 

Diese Leistungen werden in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten angefragt, so handelt es sich im unternehmerischen Bereich um beispielsweise

 

  • AGB
  • Arbeitsverträge
  • Geschäftsführer- und Gesllschafterverträge
  • Letter of Intent (LOI)
  • Non-Disclosure Agreement (NDA/Geheimhaltungsvereinbarung)
  • Lizenzverträge
  • OEM-Verträge
  • Distributionsverträge
  • Handelsvertreterverträge
  • Kaufverträge
  • Kooperationsverträge
  • Softwareverträge
  • Maintainance-Verträge
  • CE-Konformitätserklärungen
  • u. a.

 

oder beispielsweise auch um gewerbliche Pachtverträge.

Für Verbaucher und Private erstellen wir regelmäßig beispielsweise

 

  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsvollmachten

 

Sprechen Sie uns gern dazu an.