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Urheberrecht (UrhG)

Worum geht es beim Urheberrecht?

Das Urheberrecht regelt die Rechte am geistigen Eigentum. Als Urheber eines geistigen Werkes, wie beispielsweise einer Software, eines Kunstwerks, eines Bilds, eines Musikstücks, eines Films oder einer anderen geistigen Schöpfung hat der Urheber verschiedene Rechte an seinem Werk aus dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder nach anderen Rechtsgestaltungen (z.B. GNU GPL, BSD).

Dem geistigen Urheber stehen verschiedene Verwertungsrechte, Folgerechte und Vergütungsrechte zu.

Das Urheberrecht ist eine wichtige und sinnvolle Sache, um Erfindungen und bestimmte geistige Leistungen zu schützen. Der Urheber erhält durch den bestehenden gesetzlichen Schutz einen Ansporn zur Schöpfung von weiteren Werken und wird so zu einem wichtiger Motor unseres Wirtschaftssytems.

Unsere Kanzlei ist in diesem Zusammenhang in zwei großen Bereichen tätig:

Die Problematiken rund um das Thema „Open-Source“-Software (GNU GPL, Lesser GNU GPL, BSD uvm.) und das Thema „Filesharíng“.

„Open-Source“-Software:

Viele Hardware-Produkte werden heutzutage mit Software/Firmware vertrieben, welche zumindest teilweise sog. „Open-Source“-Softwareentwicklungen enthalten und zu rechtlichen Lizenzierungsproblemen führen können.

„Filesharíng“:

In den letzten Jahren ist aufgrund des WWW mit seinen Tauschbörsen gerade das Urheberrecht massiv in Verruf gekommen, da in Deutschland im Rahmen des Filesharings (illegale „Downloads“) eine riesige Abmahnindustrie gewachsen ist.

Wir sind Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR).

Sollten Sie wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden sein, so rufen Sie uns an!

Tel.: 05203 – 977 89 63. Wir helfen sofort!

Unsere Leistungsangebote:

Wir stehen Ihnen grundsätzlich für Ihre sämtlichen Anliegen und Anfragen zu Verfügung, z. B.:

 

  • Überprüfung/Ersteinschätzung eine anwaltlichen Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, insbesondere bei Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen „Open Source“-Lizenzen.
  • Rechtliche Beratung im Bereich „Open-Source“-Lizenzen.
  • gerichtliche Vertretung bei Klagen (u. a. Zahlungs- und Schadensersatzklagen).
  • außergerichtliches Tätigwerden zu fairen Pauschalpreisen zur Abwehr der Abmahnung („Filesharing“).

 

Sprechen Sie uns gern dazu an.