Was versteht man unter einem Schutzrecht?
Als Schutzrecht bezeichnet man das Recht einer natürlichen oder juristischen Person, welches für den Rechteinhaber meist einen Geldwert darstellt und dem Rechteinhaber zur Ausschließlichkeit des Rechts, zur Lizenzvergabe oder anderer entgeltlicher Verwertung berechtigt.
Solche Schutzrechte sind in Deutschland neben dem Patent und dem Gebrauchsmuster (sog. „kleines Patent“), die Marke, das Geschmacksmuster, das Urheberrecht (Bild, Ton, Text & andere Werke, z. B. Software, Kunst), das Recht am eigenen Bild, das Namensrecht und einige andere mehr.
Wir sind Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR).
Unsere Leistungsangebote:
Wir stehen Ihnen grundsätzlich für Ihre sämtlichen Anliegen und Anfragen zu Verfügung, z. B.:
- Eintragung Ihres Schutzrechts deutschlandweit, europaweit oder weltweit (für bestimmte Länder).
- Überprüfung und Vertretung bei Schutzrechtsverletzungen oder behaupteten Schutzrechtsverletzungen.
- Marktbeobachtung, Schutzrechtsüberwachung zu fairen Preisen und mit monatlicher Kündigungsfrist.
Sprechen Sie uns dazu gern an.