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Produktkennzeichnung, CE & mehr

Was versteht man unter Produktkennzeichnung?

Nahezu alle Waren und Produkte unterliegen in Deutschland gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften und somit der Produktkennzeichnung. Das geht von Kennzeichnungen als Voraussetzung für den Verkauf über das Anbringen von verschiedenen technischen Kennzeichnungen bis hin zu bloßen Sicherheits- und Warnhinweisen auf dem Produkt.

Die Materie ist für den gewerblich Handelnden unübersichtlich und überwiegend rechtlich kompliziert.

 

Unsere Leistungsangebote:

Rechtsanwalt Schomaker ist zertifizierter CE-Beauftragter (TÜV Süd).

Wir stehen Ihnen grundsätzlich für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Thema „Produktkennzeichnung“ zu Verfügung, z. B.:

 

  • eine rechtliche Beratung und Vertretung im Anhörungs-/Bußgeldverfahren gegenüber einer Aufsichtsbehörde, vor Gericht oder der Bundesnetzagentur (BNetzA).
  • eine rechtsverbindliche Aussage, ob und welche Kennzeichnungen für das jeweilige Produkt gesetzlich verpflichtend sind.
  • ein wettbewerbsrechtliches Anliegen ggü. einem Mitbewerber (Abmahnung) wegen fehlender Kennzeichnung).

 

Die CE-Kennzeichnung

Die Kennzeichnung mit dem „CE“-Zeichen für bestimmte Produktkategorien ist das Ergebnis eines langen Konformitätsbewertungsverfahrens. Nach Durchführung eines solchen Prüfungsverfahrens ist die Kennzeichnung Grundvoraussetzung für einen legalen Marktzutritt des Produkts in die Europäische Union.

Das „CE“ ist bereits über 30 Jahre alt.

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren eine ganze Reihe von „CE“-relevanten Richtlinien und Verordnungen überarbeitet. Insbesondere wurden im Rahmen dieser Überarbeitungen den jeweils nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten Rechte und Sanktionsmittel an die Hand gegeben. Dadurch soll die Einhaltung der Vorschriften überprüft, überwacht und ggf. die Nichteinhaltung geahndet werden können. Diese Überarbeitungen sind der Hauptgrund dafür, dass gerade auch in Deutschland in den letzten 3 Jahren die Aufsichtsbehörden vermehrt tätig wurden und Bußgelder verhängten.

So geht beispielsweise die Bundesnetzagentur aufgrund von Hinweisen von Mitbewerbern oder durch eigene Initiative vermehrt gegen Onlinehändler vor. Betroffen sind die Bereiche:

  • Elektomagnetische Verträglichkeit (EMV),
  • Niederspannung und
  • Funk.

Es sollten daher für jedes Produkt nicht nur die „CE“-Kennzeichnung auf dem Produkt vorgehalten werden können. Vielmehr musss ebenfalls die EU-Konformitätserklärung (umgangssprachlich: „CE-Erklärung“) des Herstellers oder Importeurs, sowie die weiteren Dokumente vorhanden sein.

Gern helfen wir Ihnen weiter. Unser Kontaktformular finden Sie hier.