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ElektroG, WEEE, ear & Umweltbundesamt

Worum handelt es sich beim Elektrogesetz?

Egal ob ElektroG, WEEE oder die Behörde ear – wir begleiten Sie. Wir befassen uns mit dem Elektrogesetz (ElektroG) aus dem Jahre 2005 bereits seit der 1. Entwurfsfassung des Gesetzes und können unseren Mandanten daher ein umfassendes Know-how und Fachwissen dazu bieten. Das ElektroG basiert auf der WEEE – Richtlinie der EU.

Die sich ergebenden Problemkreise rund um die Anwendung des Gesetzes durch Hersteller, Importeure und Vertreiber sowie die Zusammenhänge und Auswirkungen auf die Technik, Kennzeichnung von Produkten, Registrerung, Wettbewerbsrecht, Bußgeldrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht sind uns bestens bekannt.

Wir sind davon überzeugt, dass bundesweit nur wenige Anwaltskollegen über ein vergleichbares Know-how in diesem Bereich verfügen.

Nützlicher Link: „Verzeichnis der registrierten Hersteller“ der Behörde ear.

Unsere Leistungsangebote im Bereich ElektroG:

Wir stehen Ihnen grundsätzlich für Ihre sämtlichen Anliegen und Anfragen zu Verfügung, z. B.:

 

  • eine unabhängige, rechtsverbindliche Aussage, ob ihr Produktportfolio unter das ElektroG fällt, d.h. besteht überhaupt eine Registrierungspflicht?
  • eine rechtliche Beratung und Begleitung im Registrierungsverfahren bei der Behörde ear.
  • ein wettbewerbsrechtliches Anliegen ggü. einem Mitbewerber (Abmahnung) im Bereich des ElektroG.
  • ein verwaltungsrechtliches Anliegen ggü. Behörden, z.B. ggü. dem ear oder dem Umweltbundesamt.
  • ein bußgeldrechtliches Anliegen im Zusammenhang mit dem Umweltbundesamt (UBA) wegen eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheids.
  • eine rechtliche Beratung bei der Suche nach dem passenden Entsorger für ihre Elektrogeräte oder einem Registrierungsdienstleisters für die Registrierung beim ear in Deutschland oder europaweit.

 

Sprechen Sie uns an.