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UBA ermittelt gegen .EU-Domains europaweit

Der Sachverhalt:

Das Umweltbundesamt (UBA) wurde seitens einer ausländischen Aufsichtsbehörde davon in Kenntnis gesetzt, dass ein deutscher Hersteller über eine .eu-Domain im Ausland Elektrogeräte anbietet. Das Umweltbundesamt hat daraufhin die .eu-Domain des Onlinehändlers ins Visier genommen. Im Rahmen eigener Ermittlungen hat das UBA festgestellt, dass der deutsche Hersteller auch weitere Internetdomänen in den jeweiligen Landessprachen verschiedener Mitgliedstaaten unterhielt. Wegen dieser vorgefunden Sachlage bei der .EU-Domain hat das Umweltbundesamt ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die nationalen WEEE-Register werden bei Verdacht abgefragt:

Nach entsprechenden Recherchen des UBA durch Abfragen der betroffenen nationalen Register über bestehende Registrierungen des Herstellers oder bestehende Bevollmächtigungen in den Mitgliedstaaten wurde dem betroffenen Hersteller vom UBA ein Anhörungsbogen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt.

Nie ohne Rechtsanwalt selbst einer Aufsichtsbehörde antworten:

Der Hersteller hat sich daraufhin an Rechtsanwalt Schomaker gewandt, welcher auf diese Rechtsmaterie spezialisiert ist. Die fehlende Stellung eines Bevollmächtigten in den jeweiligen Mitgliedsstaaten wurde unverzüglich eingeleitet. Aufgrund der Stellungnahme durch Rechtsanwalt Schomaker konnte das verhängte Bußgeld je Mitgliedstaat auf eine Höhe stark begrenzt werden. Ein Einspruch oder ein weiteres gerichtliches Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid wurde so entbehrlich.

EU-weite Vernetzung der Registrierungsbehörden, Fazit von RA Schomaker:

Bemerkenswert an diesem Verfahren ist die Vorgehensweise des Umweltbundesamtes. Das Umweltbundesamt hat hier aufgrund einer ausländischen Eingabe umfassend in den jeweiligen Mitgliedsstaaten recherchiert. Auch Beweise für einen tatsächlichen Vertrieb bei den zuständigen ausländischen Behörden wurden angefragt.

Dieser Fall zeigt ebenfalls eindrucksvoll die inzwischen bestehende Vernetzung der Behörden im Bereich WEEE. Vor diesem Hintergrund sollte sich jeder europaweit agierende Hersteller darüber im Klaren sein, dass sich bereits aus den Versandoptionen seines Internetshops Rückschlüsse auf die Versendung von Elektrogeräten ins europäische Ausland ergeben können.

Ausblick:

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Schomaker werden derartige Verfahren zukünftig zunehmen und nicht die Ausnahme bleiben. Zunehmend werden auch .EU-Domains vom Umweltbundesamt ins Visier genommen und auf Rechtsverstöße überprüft werden. Es sollte daher auch unbedingt auf eine Gesetzeskonformität außerhalb Deutschlands geachtet werden.

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