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Werkvertragsrecht

Was versteht man unter Werkvertragsrecht?

Das Werkvertragsrecht regelt den rechtlichen Rahmen hinsichtlich der Erstellung eines Werkes. Dabei schuldet der herstellende Auftragnehmer dem Besteller des Werkes, dass das bestellte Werk erfolgreich erstellt wird.

Dies ist vornehmlich beispielsweise bei Handwerkerleistungen der Fall oder bei der Erstellung einer Individual-Software, dem Bau eines Hauses, der Erstellung eines Bildportraits und ähnlichem.

Unsere Leistungsangebote:

Wir stehen Ihnen grundsätzlich für Ihre sämtlichen Anliegen und Anfragen zu Verfügung, z. B.:

 

  • Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Werkerstellung.
  • Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Werkerstellung.
  • außergerichtliche, bzw. gerichtliche Vertretung.

 

Sprechen Sie uns gern dazu an.