Pflegekinderrecht
Unsere Kanzlei bietet im Bereich Pflegekinderrecht überörtlich und deutschlandweit rechtliche Hilfe, Rechtsberatung und Rechtsvertretung an.
Wie helfen u.a. bei folgenden Problembereichen (auszugsweise):
- Rückführung von Pflegekindern.
- Verbleibenssicherungen.
- Umgangsregelungen zwischen Herkunftsfamilie und Pflegeeltern/Jugendamt.
- Interessenvertretung und Unterstützung in Hilfeplangesprächen (HPG).
- Geltendmachung von Leistungen, Anträgen ggü. Behörden und Trägern.
- Sorgerecht.
- Strafverfahren ("Anwalt des Pflegekindes").
Rufen Sie uns gern unverbindlich an, um Ihre Fragen und Anliegen zu stellen.