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Gesellschaftsrecht

GmbH, UG, Ltd., AG, GbR, e.K., oHG, KG, KGaA, eV und eG …

Das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen (GbR, KG, KGaA, oHG, e.K., eG und eV) und der Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, Ltd. und AG) sind in ihrer rechtlichen Ausgestaltung und täglichen Praxis – insbesondere im Zusammenhang mit den Gesellschafterversammlungen und Mitgliederversammlungen – äußerst kompliziert und komplex.

Wir beraten und begleiten Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmensgründer bei den unterschiedlichsten Sachverhalten und Fragestellungen, die eine Gesellschaft mit sich bringen kann.

Unsere Leistungsangebote:

Wir stehen Ihnen grundsätzlich für Ihre sämtlichen Anliegen und Anfragen zu Verfügung, z. B.:

 

  • Überprüfung und „Anfechtung“ von Beschlüssen.
  • Verträge auf Gesellschafter- und Geschäftsführerebene.
  • Beratungsdienstleistungen auf Stundenhonorarbasis im Rahmen eines Dauermandates zum fairen Preis und akzeptabler Kündigungsfrist.

 

Sprechen Sie uns an.